Verbundnetz


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Verbundnetz
 
§ 3 Nr.35 EnWG: eine Anzahl von Übertragungs– und Elektrizitätsverteilernetzen, die durch eine oder mehrere Verbindungsleitungen miteinander verbunden sind, oder eine Anzahl von Gasversorgungsnetzen, die miteinander verbunden sind. 
 

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