Energiewirtschaftsrecht ist ein neuer Schwerpunkt unserer Sozietät. Aufgrund der Expertise und der langjährigen Erfahrung unserer betreuenden Anwälte haben wir besonderes wirtschaftsspezifisches Know–how, das wir zum Nutzen unserer Mandanten einsetzen. Wir beraten und vertreten Mandanten aus der gesamten energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette, insbes.
• Energieversorger, • kommunale Unternehmen sowie
• Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Finanzunternehmen. Energiewirtschaftsrecht i.e.S.: Wir informieren, beraten und begleiten Sie als produzierendes Unternehmen, Ener-gieversorger, Kommune aber auch als gewerblicher oder industrieller Verbraucher, um eine optimale, sichere und kostengünstige Energiebezugslösung anzubieten oder zu erreichen und dabei das Regulierungsregime als Vorteil zu nutzen. Verstromungsrecht: Wir informieren, beraten und begleiten Sie als produzierendes Unternehmen, Ener-gieversorger, Kommune aber auch als gewerblicher oder industrieller Verbraucher, um eine optimale, sichere und kostengünstige Energiebezugslösung z. B. auch unter Berücksichtigung der Nutzung von Objektnetzen zu erreichen oder sämtliche Förde-rungen bei der Produktion zu nutzen und Belastungen zu vermeiden.
Recht der Energieeinsparung und –sicherung: Wir informieren, beraten und begleiten Sie z.B. in behördlichen Verfahren sowie bei investiven Vorhaben einschließlich der Umlage der Kosten.
EU–Recht: Wir sind in die Entwicklung des Energiewirtschaftsrechts auch auf dieser Ebene ein-gebunden und nehmen im Auftrag unserer Mandanten durch Information, Aufklärung und Begleitung Einfluss. Unser Büro in Brüssel gibt die notwendige Aktionsbasis. Bürgerliches Recht, Handels– und Gesellschaftsrecht: Für unsere Mandanten aus Versorgung, Industrie, Gewerbe, Handwerk, Wohnungs-bau und Finanzdienstleistungen erstellen, verhandeln, gestalten und begutachten wir Verträge aus dem energiewirtschaftsrechtlichen Bereich, führen und begleiten Ver-fahren vor Behörden, Schiedsstellen und Gerichten und helfen bei der Beurteilung und Lösung der aufkommenden Problemstellungen. Kartell– und Wettbewerbsrecht: Ziel ist die vollumfängliche Betreuung von Energie– und Industrieunternehmen sowie Kommunen in allen wettbewerbs– und kartellrechtlichen Belangen bis hin zur Ver-tretung in Verfahren vor den Kartellbehörden und den Regulierungsbehörden. Emissionshandelsrecht: Wir betreuen insbesondere Unternehmen beim Emissionszertifikathandel, bei der Beantragung von Emissionszertifikaten und den ggf. hierzu notwendigen behörd¬lichen und gerichtlichen Verfahren. Energienetzwerk: Um in diesen Themen umfassend beraten und komplette Lösungen vorschlagen zu können, haben wir ein Netzwerk bestehend aus Ingenieuren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Juristen aufgebaut, das nicht nur umfassend berät, sondern auch bei der Umsetzung, z. B. bei der Beantragung von Emissionszertifikaten, dem Kauf von Strom an der Strombörse oder der Umsetzung von Energieeinsparungsmaß-nahmen konkret unterstütz. | | 
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