Dr. Klaus Weimer ist als Rechtsanwalt für die Kanzlei Schneiders & Behrendt tätig. Er ist unser Spezialist für Fälle, die das Hinweisgeberschutzgesetz oder die EU-Whistleblower-Richtlinie berühren. Auch die Ausarbeitung von Liefervereinbarungen gehört zu seinen Schwerpunkten. Dr. Klaus Weimer betreut vor allem Mandate aus der Versorgungswirtschaft und dem öffentlich-rechtlichen Sektor.
Beruflicher Werdegang
- Geschäftsführer der Stadtwerke Iserlohn GmbH, 2008-2019
- Kreiskämmerer, Märkischer Kreis, 2004-2007
- Stadtkämmerer, Stadt Schwerte, 2001-2003
- Parlamentarischer Berater, CDU-Fraktion, Landtag Nordrhein-Westfalen, 1999-2001
- Promotion, 1998
- Richter am Landgericht Hagen; im Laufbahnwechsel Staatsanwalt, 1995-1999
- Graduiertenstudium an der University of London (LL.M.), 1991-1992
- Studium der Rechtswissenschaft, Universitäten Passau, Bonn, Surrey (UK), 1984-1990
Mitgliedschaften in Berufsverbänden
- Mitglied im Kuratorium von Don Bosco Mondo e. V.
- Mitglied des Diözesan-Kirchensteuerrates
- Mitglied des Hochschulrates der Fachhochschule Südwestfalen
- Vorsitzender der Akademiegesellschaft der Kath. Akademie Schwerte