Mit Augenmaß zum Erfolg.

Dr.-Ing. Sven B. Kiriczi, MSEE

Unsere Kanzlei ist ein Leuchtturm für Gewerblichen Rechtsschutz: Ich lotse Sie sicher in den Hafen.

Markus Krogmeier

Innovationen sind die Basis für Erfolg. Sie schaffen Innovationen – ich kümmere mich um die Patente.

Dr. rer. nat. Olaf Isfort

Clevere IP Strategien sind erfolgreich!

Dipl.-Phys. Svenja Kiriczi

Technische Neuerungen faszinieren mich. Als Patentanwalt kann ich diese von Anfang an begleiten.

Dr. rer. nat. Holger Schöneborn

Schützen Sie Ihre technischen Erfindungen!

Der effektive Schutz technischer Erfindungen ist essenziell für jedes innovative Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern, national und international, und übernehmen die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte im In- und Ausland.

Egal ob Küchengeräte, Kraftfahrzeuge oder Arzneimittel – Hersteller von Produkten aller Art melden jedes Jahr Tausende von Patenten an. Ein starker Patentschutz ist wichtig; mit Patenten können technische Erfindungen vor unerwünschter Nachahmung geschützt werden, sie sind Beweis für die Innovationskraft eines Unternehmens und damit letztlich auch von enormer wirtschaftlicher Bedeutung. Forschung, Entwicklung und Innovation erfordern häufig hohe Investitionen. Dabei geschieht die Wertschöpfung einer Neuentwicklung nicht nur am Ende des Entwicklungsprozesses. Bereits entlang der Entwicklungskette entstehen Erfindungen, die durch Patente zu schützen sind.

Wenn auch Sie Ihre technischen Erfindungen vor Nachahmung schützen und finanzielle Einbußen vermeiden wollen, benötigen Sie wirkungsvolle technische Schutzrechte. Mit einem Patent sorgen Sie dafür, dass Ihre Erfindung bis zu 20 Jahre nicht ohne Ihre Zustimmung genutzt werden darf. Alternativ oder zusätzlich kann in manchen Fällen die Anmeldung eines Gebrauchsmusters sinnvoll sein, welches einen Nachahmungsschutz für bis zu 10 Jahre bietet.

Wägen Sie gemeinsam mit unseren erfahrenen Patentanwältinnen und -anwälten ab, welcher Schutzumfang für Ihre Innovationen sinnvoll ist. Wir unterstützen Sie mit Erfahrung und Sachverstand für technische Neuerungen auch bei der präzisen Beschreibung Ihrer Erfindung. Diese ist entscheidend, denn sie legt den späteren Schutzumfang des Patents endgültig fest. Nachträglich können Patentanmeldungen nicht mehr ergänzt werden.

Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten Sie vor dem Deutschen Patent- und Markenamt sowie vor dem Europäischen Patentamt. Mit Hilfe eines umfangreichen Netzwerkes an Partnerkanzleien im Ausland sind wir darüber hinaus in der Lage, Patente auch international zur Erteilung zu bringen und durchzusetzen.

Unsere Leistungen

Branchenspezifisches Know-how

Unsere Patentanwältinnen und Patentanwälte verfügen über branchenspezifisches Know-how und beraten Sie unter anderem auf den Gebieten Maschinenbau, Physik, Elektrotechnik, Chemie, Biologie, Medizintechnik, Pharma, Life Science und Bergbauingenieurwesen.

Abgleich mit Patenten Dritter

Mittels detaillierter Recherchen ermitteln wir Patente Dritter und prüfen diese auf Relevanz. Auf diese Weise steuern Sie Ihre eigenen Entwicklungen in die richtige Richtung und verhindern, unbeabsichtigt ein Patent zu verletzen. Mit Hilfe unserer Patentblattüberwachungen halten wir Sie darüber auf dem Laufenden, was sich bei Ihren Wettbewerbern tut.

Wir setzen Ihre Patentrechte durch und verteidigen Sie bei Verletzungsvorwürfen

Wird eines Ihrer Patente verletzt, setzen wir Ihre Rechte konsequent durch. Sehen Sie sich dem Vorwurf einer Patentverletzung ausgesetzt, verteidigen wir Sie kompetent in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Patent- und Rechtsanwälte und -anwältinnen arbeiten bei uns Hand in Hand. Wir vertreten Sie vor den Patentämtern, in Verletzungsverfahren vor den deutschen Gerichten sowie vor dem einheitlichen Patentgericht.

Unterstützung bei Lizenzen und Verwertungen

Nicht immer erfolgt die Verwertung von Patenten im eigenen Unternehmen, dann sollte die Nutzung über Lizenzverträge rechtssicher geklärt sein. Unser Expertenteam berät Sie bei der Vertragsgestaltung und begleitet den Abschluss von Lizenzverträgen.

Beratung zum Arbeitnehmererfindungsgesetz

Viele Erfindungen gehen auf angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurück. Laut Patentrecht gehört das Recht an einer Erfindung der Erfinderin oder dem Erfinder, ist dieser jedoch an einer Hochschule oder in einem Unternehmen angestellt, greift das Arbeitnehmererfindungsgesetz. Wir beraten Sie gern, was in diesem Zusammenhang zu beachten ist.

Unsere Spezialist:innen

Porträt von Arne Behrendt

Dipl.-Ing. Arne Behrendt

Patentanwalt

Porträt von Dr. rer. nat. Olaf Isfort

Dr. rer. nat. Olaf Isfort

Partner, Patentanwalt

Porträt von Dr. rer. nat. Dominik Kieselbach

Dr. rer. nat. Dominik Kieselbach

Patentanwalt, Diplom-Biologe

Porträt von Sven Kiriczi

Dr.-Ing. Sven B. Kiriczi, MSEE

Patentanwalt

Porträt von Svenja Kiriczi

Dipl.-Phys. Svenja Kiriczi

Patentanwältin

Porträt von Markus Krogmeier

Markus Krogmeier

Diplom-Wirtschaftsingenieur, Patentanwalt

Porträt von Dr. rer. nat. Holger Schönborn

Dr. rer. nat. Holger Schöneborn

Partner, Patentanwalt

Porträt von Dr. rer. nat. Christian Thiel

Dr. rer. nat. Christian Thiel

Patentanwalt

Aktuelles zum Thema „Patentrecht“

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat kürzlich entschieden, dass eine von einer Anwaltskanzlei vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einzustufen sein kann (Urteil vom 23.11.2023, 2 U 99/22, GRUR-RS 2023, 35701...

Das Europäische Patentamt (EPA) und das Europäische Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) haben unter dem Titel „Verknüpfung von Patenten, Marken und Startup-Finanzierung“ gemeinsam eine Studie erstellt. Ziel war es, einen...

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