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Aktuelle Förderprogramme zur Anmeldung gewerblicher Schutzrechte für KMU

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Porträt von Dr. rer. nat. Dominik Kieselbach
Dr. rer. nat. Dominik Kieselbach

Patentanwalt, Diplom-Biologe

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Die Anmeldung des geistigen Eigentums in Form von Marken, Designs oder Patenten schützt Sie vor Wettbewerbern und kann überlebenswichtig für Ihr Unternehmen sein. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können die Ausgaben, die für die Anmeldung von Rechten des geistigen Eigentums anfallen, jedoch finanziell belastend sein.

Häufig führt dies dazu, dass selbst Anmeldungen, die für das Unternehmen von größter Wichtigkeit sind, zunächst aufgeschoben werden. Dabei gibt es eine Vielzahl von Fördermitteln auf nationaler und internationaler Ebene, die beispielsweise durch die EU und die Bundesregierung vergeben werden.

Förderung mit WIPANO

Das Programm WIPANO des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz richtet sich an KMU. Gefördert werden sowohl die erstmalige Anmeldung von gewerblichen Schutzrechten als auch weitere Anmeldungen, sofern seit der letzten Anmeldung mindestens drei Jahre vergangen sind.

Als KMU gelten Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro beziehungsweise deren Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht übersteigen.

Die Förderung ist sehr umfassend und begleitet die Schutzrechtsanmeldung in allen ihren Phasen von der Erstberatung über die Anmeldung bis hin zur tatsächlichen Verwertung. Bei WIPANO handelt es sich um eine Anteilsfinanzierung, die bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben umfassen kann. Im Maximalfall sind dies bis zu 16.000 Euro.

Die Förderung ist in Leistungspakete aufgeteilt. Die Finanzierung sollte möglichst vor Projektbeginn bewilligt sein, da die Förderung eines bereits laufenden Projekts nur noch unter bestimmten Bedingungen möglich ist.

Die Bearbeitungszeiten eines Antrags liegen im Bereich von drei bis vier Wochen, können jedoch in dringenden Fällen durch einen Eilantrag gegebenenfalls verkürzt werden.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Seite www.innovation-beratung-foerderung.de.

IDEAS powered for business

Die Förderung der EU für KMU wird über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) verwaltet. Sie ist in drei Bereiche aufgeteilt und umfasst beispielsweise eine Vorabrecherche zu Ihren geplanten Schutzrechten sowie Erstattungen der Amtsgebühren bei Marken-, Design- und Patentanmeldungen von bis zu 75 Prozent, abhängig von der regionalen Ausweitung der Anmeldung (national, EU oder außerhalb der EU).

Das Programm für das Jahr 2025 ist bereits teilweise erschöpft, derzeit können nur noch Anträge für Recherche-Dienste (IP Scan-Dienste) und Marken oder Designs eingereicht werden. Die begrenzten Mittel werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Die Unterstützung wird in Form von „IP-Gutscheinen“ ausgegeben, die innerhalb einer bestimmten Frist (zunächst von vier Monaten) nach Erhalt eingelöst werden müssen. Diese Gutscheine betreffen eine Erstattung der Amtsgebühren (bis zu 700,00 EUR bei einer Marken- oder Design-Anmeldung) oder einen Beratungsgutschein (bis zu 1.350,00 EUR bei einem IP Scan) bei einem ausgewiesenen Informationszentrum des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).

Alle wichtigen Informationen zu dem Förderprogramm IDEAS sowie die entsprechenden Antragsformulare und nützliche Hinweise zu Schutzrechten finden Sie auf den Seiten des EUIPO.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den KMU-Informationsseiten des DPMA.

Empfehlung für die Praxis

Vor einer Schutzrechtsanmeldung lohnt es sich zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können.

Das WIPANO-Programm stellt dabei eine der umfangreichsten Förderungen dar, die Ihnen zudem weitreichende Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Auswahl Ihrer Rechtsvertreter gibt. So ist es über das WIPANO-Programm möglich, sowohl die komplette Recherche und die Anmeldung Ihrer Erfindung zum Patent als auch Markenanmeldungen für die spätere Vermarktung mit Ihrer Patentanwaltskanzlei durchzuführen.

Das IDEAS-Programm des EUIPO ist etwas restriktiver und lässt dem geförderten Unternehmen weniger Spielraum bei der Wahl der rechtlichen Beratung. Die Teilerstattungen der Anmeldegebühren können jedoch auch in Kombination mit der Beratung eines (Patent-) Anwalts in Anspruch genommen werden.

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