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ChatGPT und Urheberrecht – Rechtliche Aspekte im Umgang mit KI-erstellten Texten

Hinweis: Dieser Artikel wurde maschinell übersetzt und kann daher Übersetzungsfehler enthalten.

Ein Beitrag von

Porträt von Daniel Treue
Daniel Treue, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt

Themen und Schlagwörter

Die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI, auch artifizielle Intelligenz (AI)) hat in den letzten Jahren zu großen Fortschritten im Bereich der Textgenerierung geführt. Das sicherlich derzeit bekannteste Beispiel für ein AI-basiertes Tool zur Textgenerierung ist ChatGPT, ein auf GPT-3.5 basierender Chatbot von OpenAI.

ChatGPT kann menschenähnlich Texte erstellen und hat zweifellos das Potenzial, zahlreiche Anwendungsgebiete zu revolutionieren, von der Kundenkommunikation bis hin zur Inhaltserstellung für Websites. Im folgenden Beitrag werden die urheberrechtlichen Fragen beleuchtet, die im Zusammenhang mit der Verwendung von ChatGPT auftauchen.

1. Vertragliche Situation bei der Verwendung von ChatGPT

Bei einer Nutzung von ChatGPT (oder vergleichbaren Programmen) stellt sich zunächst die Frage, wem die Rechte an den von der Software entwickelten Texten überhaupt zustehen und wie mit diesen Rechten umzugehen ist.

Die Nutzungsbedingungen von OpenAI, mit deren Geltung sich der Nutzer bei Verwendung der Software einverstanden erklärt, legen fest, dass sämtliche Rechte am Output auf den Nutzer übertragen werden (Abschnitt 3a). Maßgeblich ist nach den Nutzungsbedingungen kalifornisches Recht. Da das deutsche Urheberrecht eine Übertragung von Urheberrechten jedoch nicht vorsieht, werden dem Nutzer an den erstellten Texten „nur“ Nutzungsrechte eingeräumt.

OpenAI selbst ist ebenfalls zur Nutzung der Texte berechtigt. Ausweislich der Nutzungsbedingungen ist es dem Unternehmen ausdrücklich gestattet, den eingegebenen und generierten Text weiterzuverwenden (Abschnitt 3c).

Ausdrücklich untersagt ist es dem Nutzer anzugeben, die erstellten Texte würden von einem Menschen stammen (Abschnitt 2c).

2. Kann der Output von ChatGPT mit den Rechten Dritter kollidieren?

Eine spannende Frage, die sich bei der Verwendung von ChatGPT stellt, ist, ob der Output des AI-Tools möglicherweise mit Urheberrechten Dritter kollidieren kann. Hierbei ist zwischen verschiedenen Konstellationen zu unterscheiden:

  • Reproduktion eines bereits bestehenden Werkes bzw. dessen Übersetzung
    Handelt es sich bei dem Output um die identische Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes, wie z. B. eines Songs, bestehen die Rechte des ursprünglichen Urhebers an diesem Text fort.

    Gleiches gilt, wenn ein urheberrechtlich geschützter Text von ChatGPT in eine andere Sprache übersetzt wird. Die Rechte des Urhebers des Originaltextes bleiben in dieser Situation unberührt (gemäß § 23 UrhG). Infolgedessen kann der generierte Text nicht ohne Weiteres frei genutzt werden.
  • Umgestaltung urheberrechtlich geschützter Werke
    Fordert man ChatGPT auf, bestehende Werke wie z. B. Romane oder Kurzgeschichten umzuschreiben, so können an dem gegenüber dem Ursprungswerk veränderten Output die Rechte des Originalurhebers fortbestehen. Entscheidend ist insoweit, wieviel vom Original sich im ChatGPT-Output wiederfindet.
  • Texte mit wissenschaftlichem Inhalt
    Handelt es sich bei dem Output von ChatGPT um Texte mit wissenschaftlichem Inhalt, ist eine Verletzung von Urheberrechten Dritter eher fernliegend. So hat der EuGH in der Vergangenheit bereits entschieden, dass es den Urhebern solcher Texte in der Regel nicht möglich ist, „ihren schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck zu bringen“, weshalb es regelmäßig an der für die Annahme eines urheberrechtlich geschützten Werkes erforderlichen, eigenen geistigen Schöpfung des Autors fehlt.​​​​​​
3. Urheberrechtlicher Schutz des Outputs

Bleibt noch die Frage, ob von ChatGPT eigens entwickelte Texte Werkqualität aufweisen und damit urheberrechtlich geschützt sein können. Wie verhält es sich z. B., wenn man ChatGPT auffordert, einen Songtext zu einem bestimmten Thema zu verfassen?

Nach aktueller deutscher Rechtslage kann die Frage eindeutig beantwortet werden: Urheber im Sinne des Urhebergesetzes kann nur ein Mensch und keine Maschine sein.

Fazit

Die Nutzung von ChatGPT in Deutschland eröffnet vielfältige Möglichkeiten, erfordert jedoch eine genaue Prüfung der rechtlichen Implikationen. Die Nutzungsbedingungen von OpenAI, die kalifornisches Recht widerspiegeln, können sich von den Regeln des deutschen Urheberrechts unterscheiden. Daher sollten Nutzer, insbesondere bei kommerzieller Nutzung, rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass die Verwendung von ChatGPT im Einklang mit den geltenden Gesetzen und den vertraglichen Bestimmungen steht. *

*Dieser Text stammt von ChatGPT, auf die Frage nach den rechtlichen Problemen bei der Nutzung von ChatGPT.

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