Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat am 9. September 2025 der Verwertungsgesellschaft für die Hersteller von Games mbH (VHG) die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt.
Die VHG bietet künftig Herstellern von Computerspielen an, ihre gesetzlichen Vergütungsansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche entstehen, wenn Screenshots, Filmaufnahmen oder Mitschnitte von Spielhandlungen zu privaten Zwecken angefertigt werden. Solche Rechte können einzeln nicht direkt durch die Spielehersteller geltend gemacht werden, sondern nur über eine Verwertungsgesellschaft.
Zahlungspflichtig sind nicht die privaten Nutzer, sondern Hersteller von Geräten und Speichermedien, auf denen diese Aufnahmen gespeichert werden (z. B. PCs, Festplatten).
Die VHG agiert als Treuhänderin und übernimmt für Entwicklungsstudios und Publisher die Durchsetzung dieser Vergütungsansprüche gegenüber den Geräteherstellern. Dadurch sollen Kreative der Games-Branche besser in die Lage versetzt werden, ihr geistiges Eigentum zu schützen und angemessene Vergütungen zu erhalten.


