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01.01.2024: Die Änderungen zum Gebäudeenergiegesetz treten in Kraft

Hinweis: Dieser Artikel wurde maschinell ĂĽbersetzt und kann daher Ăśbersetzungsfehler enthalten.

Ein Beitrag von

Porträt von Christoph Schade
Christoph Schade

Rechtsanwalt

Themen und Schlagwörter

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch Heizungsgesetz genannt – stellt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden und enthält Vorgaben fĂĽr das Heizen mit erneuerbaren Energien.

Das Gesetz leitet den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein und bringt den Ausstieg aus der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen auf den Weg.

Einsatz erneuerbarer Energien

Für neue Heizungen bedeutet dies, dass sie künftig mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen müssen. Die 65 Prozent-Vorgabe kann u. a. mit dem Einsatz einer Wärmepumpe oder einer Solarthermieanlage erfüllt werden, aber auch durch die Installation einer Pelletheizung oder durch den Anschluss an ein Wärmenetz. Die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien gilt zunächst nur in Neubaugebieten, erst ab 2026 dann auch für andere Neubauten.

Kein Zwang zum Heizungstausch

Einen Zwang zum Austausch funktionierender Heizungen kennt das Gesetz – anders als vielfach behauptet – nicht. Ist eine Heizung nicht mehr zu reparieren, gelten längere Ăśbergangsfristen fĂĽr den Einbau einer Heizung, die dann die 65 Prozent-Vorgabe erfĂĽllen muss. FĂĽr den Ăśbergang dĂĽrfen auch gebrauchte Heizungen eingebaut werden, die fossil betrieben werden.

Fördermittel

Der Austausch einer Heizung im Gebäudebestand kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden. Trotz der Haushaltssperre läuft diese Förderung bisher unverändert weiter.

Die Änderungen im GEG sind abgestimmt mit zwei weiteren Gesetzen, die am 01.01.2024 in Kraft treten: Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) dient dazu, den Ausbau von Wärmenetzen voranzubringen, das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) soll u. a. die Nutzung industrieller Abwärme über solche Wärmenetze erleichtern.

Fazit

Das GEG verlangt, dass Neubauten nach und nach nur noch mit klimafreundlichen Heizungen errichtet werden. Für den Austausch defekter Heizungen in Bestandsgebäuden gelten längere Übergangsfristen.

Detailfragen zum GEG, zum EnEfG und zum WPG sowie zu den Fördermitteln beantworten wir Ihnen gerne.

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