Eine stetig zunehmende ESG-Regulatorik rückt auf die Agenda des Managements. Gleichzeitig wird seit Langem im Rahmen der Leitungsaufgabe des Managements eine interessenpluralistische Ausrichtung des Unternehmensziels unter dem Stichwort des „stakeholder approach“ erwogen. „Stakeholder“ haben ein berechtigtes Interesse am Handeln des Unternehmens und sind direkt von den daraus resultierenden Konsequenzen betroffen. Die Einbeziehung von ESG in unternehmensinterne Vorgänge kann als zunehmende „politicization of the corporation“ verstanden werden. ESG-Themen stehen im gesamtgesellschaftlichen und politischen Diskurs, der nachfolgend an markanten Positionen aufgezeigt wird.
Larry Fink, der Gründer von BlackRock, hat sich unter der Schlagzeile „Die transformative Kraft des Kapitalismus“ in seinem alljährlichen CEO Letter für nachhaltige Unternehmensführung ausgesprochen:
„[…] Nie war es für CEOs von größerer Relevanz, Position zu beziehen und einen klar definierten Unternehmenszweck, eine kohärente Geschäftsstrategie sowie eine langfristige Perspektive zu haben. […][…] Der Wandel zu einer klimaneutralen Welt wird jedes Unternehmen und jede Branche fundamental verändern. Die Frage ist: Werden Sie diesen Wandel anführen – oder sich führen lassen? […][…] Der Kapitalismus ist eine gestalterische Kraft für die Gesellschaft und kann als Motor für Veränderung wirken. […] “ (Vgl. Larry Finks Brief an CEOs)
Die als „ESG backlash“ bezeichnete Gegenposition wird in den USA von konservativen Politikern vertreten. So haben beispielsweise im November 2022 republikanische Senatoren gewarnt, ihre Aufsichtsbefugnisse im Kongress zu nutzen, „um die institutionalisierten Kartellrechtsverletzungen zu untersuchen, die im Namen von ESG begangen werden“. Die Senatoren sprechen von „geheimen Bemühungen zur Einschränkung der Versorgung mit Kohle, Öl und Gas, die die Energiekosten weltweit in die Höhe treiben und Amerikas Gegner im Ausland stärken“. Die ESG-Bewegung versuche, Unternehmen als Waffe einzusetzen. (Vgl. Kevin LaCroix, Senators Warn Law Firms Concerning ESG-Related Advice)
In Europa steht vor allem die Atomenergie im Mittelpunkt des Streits. Gegen die Entscheidung der EU-Kommission, wonach Investitionen in Gas und Atom ab 2023 als nachhaltig gelten, kämpft u. a. der Vorstand von Greenpeace Deutschland (Zitat): „Mit dieser Taxonomie verrät die EU ihre selbst gesteckten Umwelt- und Klimaziele des Green New Deal. Deshalb fordern wir die Kommission eindringlich auf, dieses eklatante Versagen zu korrigieren und den Delegierten Rechtsakt zu Gas und Atom aufzuheben. Andernfalls werden wir Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen.“ (Vgl.: Greenwashing durch die EU-Taxonomie)
Das zeigt, dass es um politische Diskussionen und Vorgaben geht. Die Regulatorik wird sicherlich zunehmen. Es bleibt abzuwarten, ob ESG den Shareholder-Kapitalismus durch den Stakeholder-Kapitalismus ersetzt.
Regulatorik und unternehmerische Entscheidungen im Kontext von ESG
Nach geltendem Recht ist die Ausrichtung von Geschäftsleitungsentscheidungen an ESG-Zielen über die Legalitätspflicht nur insoweit obligatorisch, als die Gesellschaft gesetzlichen ESG-Regulierungen unterliegt. Abgesehen davon ist der Vorstand bei unternehmerischen Entscheidungen zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet, ESG-Belange zu verfolgen (vgl. Weller / Fischer, ESG-Geschäftsleitungspflichten, ZHR 25/2022, S. 2253, 2265). Dies wird sich zukünftig ändern: Mit dem im Februar 2022 veröffentlichten Vorschlag für eine Richtlinie über die nachhaltigkeitsbezogenen Sorgfaltspflichten von Unternehmen (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) plant die EU-Kommission die Einführung einer allgemeinen Pflicht für Mitglieder der Unternehmensleitung, die Folgen ihrer Entscheidungen für Nachhaltigkeitsaspekte, Menschenrechte, Klimaschutz und Umwelt zu berücksichtigen (vgl. Harbarth, Corporate Sustainability Due Diligence-Richtlinie, AG 2022, 633).
Besondere Bedeutung kommt der Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Aspekten bei der Festlegung und Anpassung von Geschäftsmodell, Geschäftspolitik und Geschäftsstrategie zu. Das Aktiengesetz macht eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft zur Zielvorgabe für Vorstand und Aufsichtsrat (vgl. Walden: Corporate Social Responsibility: Rechte, Pflichten und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, NZG 2020, S. 50, 60).
Nach dem Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Vorstand die mit Sozial- und Umweltfaktoren verbundenen Risiken systematisch identifizieren und bewerten. Der Kodex empfiehlt die Ausrichtung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems auf nachhaltigkeitsbezogene Belange. Die Auswirkungen mancher Nachhaltigkeitsfaktoren sind so gravierend, dass sie zu einer bestandsgefährdenden Entwicklung führen können. Der Strukturwandel in der Automobilindustrie oder dem Energiesektor hat seine Ursache in Umweltfaktoren. Unternehmen, deren Tätigkeit primär von Verbrennungsmotor oder Kohlestrom abhängt, können durch Umweltfaktoren in ihrem Bestand gefährdet werden. Auch unterhalb der Schwelle der Bestandsgefährdung müssen Unternehmen wesentliche Risiken identifizieren und bewerten. Für Geschäftsmodelle, die als nicht nachhaltig eingestuft werden, wird die Finanzierung schwieriger. Die zunehmende Regulierungsdichte im Umwelt- und sozialen Bereich kann Kosten verursachen und Bußgeld- oder Haftungsrisiken begründen. Rechtsrisiken ergeben sich zudem aus sogenannten Klimaklagen oder Climate Change Litigation (vgl. Rothenburg: Ökologische und soziale Nachhaltigkeit im Entwurf des neuen Deutschen Corporate Governance Kodex, ESG 2022, S. 2, 3).
Umsetzung der ESG-Regulatorik in der Unternehmenspraxis
“What gets measured gets managed“ – das berühmte Zitat des US-amerikanischen Ökonomen Peter Drucker stammt aus der Zeit vor ESG, bringt aber die Krux auf den Punkt. Nur durch Transparenz können klare ESG-Standards gesetzt werden. Voraussetzung ist eine nachvollziehbare Datenlage. Die Digitalisierung wird somit zur Lösung im ESG-Prozess. Digitale Plattformen sind in der Lage, ESG-Daten aufzunehmen, Modellierungen und Berechnungen vorzunehmen und aussagekräftige Visualisierungen zu liefern. Grundlage ist eine Vielzahl ESG-relevanter Key Performance Indicators. Die Systeme werden unterstützt von künstlicher Intelligenz und können sichere, vertrauenswürdige und nachvollziehbare Daten liefern (vgl. Georg Kühl, Nachhaltigkeit & ESG – Wege aus dem Datenlabyrinth, BOARD 1/2022, S. 11 ff. mit dem Interview auf Seite 13). Die Herausforderung liegt darin, die Key Performance Indicators zu identifizieren und festzulegen. Dies obliegt nicht dem Management. Hier sind Wissenschaft und Politik gefragt. Eine verbesserte Art der Datenanalyse sagt zudem nichts zu den Dateninhalten und der Gewichtung aus.
In der Unternehmenspraxis kann die rechtssichere Umsetzung der ESG-Regulatorik durch den Einsatz von Technologie gelingen. Dies gilt beispielsweise für die Supply Chain Due Diligence nach dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie im Bereich der Kreislaufwirtschaft („circular economy“).
Für die Supply Chain wurden die Technologie-Lösungen entwickelt, um die Nachhaltigkeit von Lieferketten nachzuverfolgen und sicherzustellen, dass Produkte ethisch und umweltfreundlich produziert werden. Dafür verfügen die Systeme über ein KI-gestütztes Risiko- und Nachhaltigkeitsmonitoring. Sie ermöglichen außerdem eine Echtzeit-Überwachung, um Präventivmaßnahmen umzusetzen und aktuelle Grundsatzerklärungen abzugeben. Somit dienen die Systeme der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.
Für die „circular economy“ können Blockchain-basierte Software-Systeme in verschiedenen Bereichen der Kreislaufwirtschaft nützlich sein, insbesondere für Produktion, Abfallmanagement und Recycling. Einige der Vorteile, die Blockchain in diesen Bereichen bieten kann, sind die Schaffung von Transparenz, Teilhabe, Nachhaltigkeit und Automatisierung. Erfolgreiche Anwendungen von Blockchain-basierten Lösungen sind im Einsatz für die Verfolgung von Abfallströmen und Recyclingprozessen, Förderung von Ressourceneffizienz in der Produktion sowie von nachhaltigen Investitionen.
Empfehlung für die Praxis
Das Management sollte 3 ESG-Leitlinien beachten:
(1) „Walk the talk“,
(2) „What gets measured gets managed“ und
(3) „The trend is your friend“.