Das Jahr 2026 bringt eine Vielzahl an gesetzlichen Änderungen mit sich, die für Unternehmen – vom Mittelstand über Online-Händler bis zu global agierenden Konzernen – erhebliche praktische Folgen haben werden. Die zentralen Felder betreffen dabei den unternehmerischen Geschäftsverkehr, die Produkthaftung sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen und geben praxisrelevante Hinweise für die Vorbereitung Ihres Unternehmens.
Unternehmerischer Geschäftsverkehr, Vertrags- und Verbraucherrecht
Ein bedeutender Schwerpunkt 2026 liegt auf der Modernisierung des Verbraucherrechts, was insbesondere Unternehmen im B2C-Bereich betrifft. So wird das Widerrufsrecht bei Online-Verträgen reformiert: Künftig sollen Verbraucher den Widerruf von Online-Bestellungen über einen einfachen Klick-Button auf der Website auslösen können. Daneben wird die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 zum Jahresende stärkere Vorgaben für digitale Kleinkredite, „Buy-Now-Pay-Later“-Modelle sowie Informationspflichten mit sich bringen.
Im Bereich des Wettbewerbsrechts müssen Unternehmen strengere Sanktionen bei Verstößen gegen das Verbraucherrecht fürchten. Gleichzeitig eröffnen neue Informations- und Transparenzpflichten im Geschäftsverkehr (z. B. bei Produktangaben) Chancen für rechtskonforme Kommunikation und Abgrenzung vom Wettbewerb.
Produkthaftung und Greenwashing
Eine der größten Änderungen betrifft das Produkthaftungsrecht: Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie wird bis Dezember 2026 in nationales Recht umgesetzt. Sie erweitert die Haftung auf digitale Komponenten, Software und verbundene Dienste und streicht bisherige Haftungsgrenzen. Für Unternehmen bedeutet dies ein deutlich höheres Risiko bei Produkt- oder Softwarefehlern: Geschädigte können künftig Ersatzansprüche ohne Selbstbehalt geltend machen. Digitale Systeme (z. B. KI-basierte Assistenzfunktionen) fallen ausdrücklich unter die Haftungspflicht. Auch Fulfillment-Dienstleister und Plattformbetreiber werden eingebunden.
Strengere Regeln gelten zudem für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen („Greenwashing“): Ab Herbst 2026 dürfen Unternehmen Umwelt-Claims nur noch verwenden, wenn sie klar belegbar und transparent sind – sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.
IT-Recht, Cybersecurity und Datenschutz
Ein weiterer Schwerpunkt für 2026 liegt auf der Digitalisierung und den damit verbundenen rechtlichen Pflichten. Die EU-NIS-2-Richtlinie tritt in Deutschland vollständig in Kraft. Sie erweitert die Cybersicherheitspflichten über kritische Infrastrukturen hinaus auf viele mittelständische Unternehmen: Risiken müssen systematisch identifiziert, Sicherheitskonzepte implementiert und Sicherheitsvorfälle innerhalb enger Fristen gemeldet werden.
Parallel dazu gewinnt der EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) weiter an Bedeutung: Er regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten aus vernetzten Produkten und Diensten („Access by Design“). Bis zum Herbst 2026 müssen neue Produkte so gestaltet sein, dass Nutzende ihre erzeugten Daten direkt und einfach einsehen und weitergeben können. Unternehmen sind daher gut beraten, Produktarchitekturen, Datenzugriffsschnittstellen und Prozesse frühzeitig anzupassen – nicht zuletzt, weil die Verordnung unmittelbar gilt.
Im Datenschutzbereich ist neben der weiterhin geltenden DSGVO mit spezialgesetzlichen Anpassungen (z. B. im Telekommunikations- und Telemedienrecht) zu rechnen, die z. B. Cookie-Regelungen, Auskunftspflichten oder technische Maßnahmen betreffen. Zudem stehen EU-Initiativen wie der Digital Fairness Act zur Diskussion, die künftig Verbraucher- und Datenrechte in digitalen Kontexten weiter stärken sollen – etwa durch Regelungen zu manipulativen Benutzeroberflächen oder Vertragsklauseln im Online-Handel.
Praktische Handlungsempfehlungen für Unternehmen
- Vertragsprozesse: Online-Verträge, Widerrufsbelehrungen und AGB sollten auf Konformität mit den neuen Vorgaben geprüft und ggf. technisch umgesetzt werden (z. B. Widerrufsbutton).
- Produkthaftungsrisiken: Vertriebene Software und vernetzte Systeme sollten hinsichtlich Fehlerrisiken und Haftungspflichten geprüft werden; Versicherungs- oder Risikomanagementstrategien sind zu überdenken.
- Cybersecurity-Governance: Prozesse zur IT-Sicherheit, Vorfallmeldung und Risikoanalyse sollten etabliert werden – dies gilt besonders für betroffene Sektoren unter NIS-2.
- Datenstrategie: Data-Governance, Datenzugriff und Produktarchitektur sind im Lichte des Data Act zu überarbeiten.
- Rechtliche Kommunikation: Claims zu Umwelt- oder Nachhaltigkeitsversprechen müssen belastbar sein, Kennzeichen- und Wettbewerbsrechtsschutz sollten frühzeitig überprüft werden.
Fazit
2026 wird kein Jahr ohne Herausforderungen für Unternehmen, doch bietet es zugleich Chancen: Durch Sicherung Ihres Knowhows z. B. per Marken und Patenten sowie der Anpassung von Geschäftsprozessen, IT-Architekturen und Compliance-Systemen können Risiken minimiert, Wettbewerbsvorteile gesichert und neue Geschäftsmodelle erschlossen werden. Eine gründliche Vorbereitung und kontinuierliche Beobachtung der weiteren Gesetzgebungsprozesse – etwa zur KI-Regulierung oder Initiativen zum Verbraucherschutz – ist für alle Unternehmen unerlässlich. Dazu gehört auch die Berücksichtigung der immer komplexer werdenden rechtlichen Vorgaben.


