2024

© Bild von Tumisu auf Pixabay

Wichtige Gesetzesänderungen 2024 – Neuerungen in gewerblichem Rechtsschutz und IT-Recht

Hinweis: Dieser Artikel wurde maschinell ĂĽbersetzt und kann daher Ăśbersetzungsfehler enthalten.

Auch das Jahr 2024 bringt einige wichtige Gesetzesänderungen mit sich, die insbesondere für Unternehmen relevant sind. Neben der Pflicht zum Betrieb eines Hinweisgebersystems sind Änderungen bei Lieferkettensorgfalt und Produktsicherheit zu berücksichtigen. Das neue Arbeitszeitgesetz ist noch nicht finalisiert, angekündigt wurde aber ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz. Zudem wird die neue Gesellschaftsform der „eGbR“ Einzug in das Geschäftsleben halten.

Hinweisgeberschutzgesetz / Whistleblower

Seit Mitte Dezember 2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten, mit dem Whistleblower auf Missstände im Unternehmen hinweisen können. Dieser Pflicht sollte unverzüglich nachgekommen werden, um Haftungsprobleme und Bußgelder zu vermeiden

Am einfachsten dürfte diese Pflicht durch einen digitalen Meldekanal zu erfüllen sein. Gerne unterstützen wir Sie beispielsweise mit unserer Einstiegslösung für nur 50 € pro Monat. Sprechen Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail an. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Dezember-Newsletter.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten müssen ab dem 1. Januar 2024 zentrale Menschen- und Umweltrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette wahren. Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz bestimmt die Details hierfür.

Produktsicherheitsverordnung

Ab 13. Dezember 2024 wird die Sicherheit von Produkten strenger überwacht. Dabei muss die Produktsicherheit per technischer Risikobewertung dokumentiert und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen Verbraucher im Falle eines Produktrückrufs informiert werden können.

Arbeitszeiterfassung

Die Unsicherheiten zur Zeiterfassung in Folge des Urteils des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 werden auch im neuen Jahr vorerst noch bestehen bleiben. Mangels gesetzlicher Regelung steht bislang nur fest, dass Arbeitszeit auch jetzt schon im Rahmen der erweiterten Dokumentationspflicht erfasst werden muss. Die nähere Ausgestaltung wird der Gesetzgeber noch bestimmen.

Beschäftigtendatenschutzgesetz

Ein neues Beschäftigtendatenschutzgesetz soll für Rechtsklarheit gegenüber Arbeitnehmern sorgen und deren Persönlichkeitsrechte effektiv schützen. Details zur Umsetzung im Rahmen der engen Grenzen der Datenschutzgrundverordnung sind derzeit noch nicht geklärt.

Ă„nderungen bei der Gesellschaft bĂĽrgerlichen Rechts (GbR)

Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) führt u. a. die neue rechtsfähige Außen-GbR ein, die in ein eigenes Register eingetragen wird. Neu ist dabei auch die Firmierung: So wird die „eGbR“ (eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts) im Geschäftsleben künftig häufiger anzutreffen sein.

Fazit

Das Team von Schneiders & Behrendt wĂĽnscht Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr. Wir freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit und stehen fĂĽr Ihre Fragen jederzeit zur VerfĂĽgung.

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