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5 vor 12 für Geschäftsführer: Meldekanal-Pflicht nach Hinweisgeberschutzgesetz

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Porträt von Alexander Brittner
Alexander Brittner, LL.M.

Salary Partner, Rechtsanwalt

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Ab dem 17.12.2023 sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, ein Hinweisgeberschutzsystem in Form eines Meldekanals bereitzustellen. Es drohen ansonsten Haftungsansprüche und Bußgelder.

Wir erläutern im Folgenden die Hintergründe und liefern Ihnen eine Einstiegslösung für 50 € pro Monat.

Hinweisgeberschutz ab 17.12.2023

Das Hinweisgeberschutzgesetz wird der wenig überraschende Inhalt des Adventskalender-Türchens am 17.12.2023 sein. Folgen sind neben sehr kurzfristigem Handlungsbedarf auch die drohende Haftung von Geschäftsführern sowie denkbare Bußgelder im fünfstelligen Bereich.

Besonders zu beachten ist die Pflicht zur Einrichtung eines Meldekanals, die künftig für alle Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern besteht. Hier müssen Unternehmen handeln.

Der Meldekanal soll es Whistleblowern ermöglichen, Meldungen über Rechtsverletzungen und Missstände innerhalb des Unternehmens abzugeben. Diese interne Schnittstelle ist zwar lästig, aber sinnvoller als eine Anzeige direkt bei einer Behörde.

Hinweisgebern soll vor allem die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Erkenntnisse über einen leicht erreichbaren, anonym nutzbaren Meldekanal an das Unternehmen zu übermitteln. Mitarbeiter entdecken Missstände meist viel früher als die Geschäftsleitung. Aber auch Dritten wie Lieferanten und Dienstleistern steht der Kanal offen. Am Ende profitiert das Unternehmen von jenen Erkenntnissen und kann die Sachverhalte selbst aufklären bzw. Geschäftsprozesse optimieren.

Vorgaben an den Meldekanal

Der Meldekanal muss zu einer unabhängigen, fachkundigen internen oder externen Stelle führen. Hierfür käme die Geschäftsleitung selbst also nicht in Betracht.

Ermöglicht werden muss eine textliche oder mündliche (z. B. telefonische) Meldung. Außerdem muss der Whistleblower jederzeit über das Prozedere und seine Rechte (z. B. Datenschutz) informiert werden. Das Gesetz bestimmt auch, dass der Eingang von Meldungen innerhalb von sieben Tagen zu bestätigen ist, Rückfragen möglich sein müssen, Folgemaßnahmen ergriffen werden sollen und eine Abschlussmeldung an den Whistleblower innerhalb von drei Monaten zu erfolgen hat.

Mit Blick auf den neuen Arbeitsaufwand liefern wir Ihnen eine rechtssichere, kostengünstige Lösung:

Unser Einstiegspaket liefert Ihnen einen unabhängigen, webbasierten Meldekanal, der leicht zu implementieren ist und die üblichen Betriebsabläufe nicht stört. Ein Link auf der Unternehmenswebsite würde hierauf hinweisen.

Kostenpunkt: 50 € pro Monat.

Fazit

Die Einführung des Hinweisgeberschutzgesetzes eröffnet für Unternehmen viele Möglichkeiten, Geschäftsprozesse zu optimieren, nachdem Verstöße auf Mitarbeiterebene identifiziert wurden. Aber auch Haftung und Bußgelder können vermieden werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Unterstützung benötigen. Es ist an der Zeit zu handeln.

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