Mit Wirkung zum 8. Oktober 2026 wird Saudi-Arabien Mitglied des Madrider Systems. Dieses bietet eine vereinfachte und kostengünstige Möglichkeit, Markenschutz in verschiedenen Ländern zu erlangen. Änderungen, Verlängerungen und Erweiterungen können über ein zentrales System der World Intellectual Property Organization (WIPO) verwaltet werden. Damit können Inhaber einer Marke in einem anderen Mitgliedsgebiet des Madrider Systems – etwa in Deutschland oder in der Europäischen Union – den Markenschutz im Rahmen einer Internationalen Registrierung auf Saudi-Arabien ausweiten, ohne dort eine separate nationale Anmeldung einreichen zu müssen.
Anmeldeanforderungen
Bislang musste für die Registrierung einer Marke in Saudi-Arabien eine nationale Markenanmeldung über lokale Anwälte eingereicht werden. Hierfür müssen diese bei der Saudi Authority for Intellectual Property (SAIP) eine notariell beglaubigte und apostillierte Vollmacht als Bestandteil der Anmeldeunterlagen einreichen. Im Rahmen einer Internationalen Registrierung ist die Einschaltung lokaler Anwälte im Regelfall nicht erforderlich. Die SAIP wird die benannten Marken jedoch weiterhin nach den dort geltenden Gesetzen prüfen. Vorläufige Zurückweisungen, Widersprüche und andere lokale Anforderungen können weiterhin auftreten und erfordern unter Umständen Maßnahmen vor Ort.
Fazit
Für den internationalen Markenschutz ist das Madrider System ein zentraler Baustein, der in Saudi-Arabien bislang fehlte. Mit dem Beitritt zum 8. Oktober 2026 steht er nun erfreulicherweise auch dort zur Verfügung. Der Anmelde- und Verwaltungsprozess wird damit erheblich erleichtert. Markeninhaber können ihren Schutz effizient und kostengünstig auf Saudi-Arabien ausweiten und zentral über die WIPO verwalten. Für die Durchsetzung von Markenrechten vor Ort ist ein gut aufgestelltes Netzwerk lokaler Anwälte nach wie vor ein wertvolles Asset.


