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® und TM – Bedeutung, richtige Verwendung und mögliche Risiken

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Ein Beitrag von

Porträt von Daniel Treue
Daniel Treue, LL.M.

Partner, Rechtsanwalt

Themen und Schlagwörter

Um zu zeigen, dass ein Wort oder Logo als Marke rechtlich geschützt ist, bedienen sich Markeninhaber regelmäßig dem ®-Symbol oder dem Zusatz TM. Beide Symbole haben ihren Ursprung im US-amerikanischen Recht; dort sind sie von Bedeutung bei der Frage nach dem Bestehen von Schadensersatzansprüchen. Hierzulande ist deren Verwendung nicht nur nicht erforderlich, sondern – im Falle falscher Verwendung – sogar wettbewerbswidrig. Wir zeigen Ihnen, was es bei der Verwendung von ® und TM zu beachten gilt.

® und TM im US-amerikanischen Recht

® wie auch TM haben ihren Ursprung im anglo-amerikanischen Recht. Dort dient das ®-Symbol als Hinweis dafür, dass für ein Zeichen Markenschutz in Form einer beim US-Markenamt (USPTO) eingetragenen Marke besteht. Fehlt es an einer Eintragung als Marke, wird das Zeichen aber wie eine Marke (sog. unregistered trademark) verwendet, kann hierauf mit dem TM-Zeichen hingewiesen werden. Von Relevanz sind beide Symbole – sowohl das ® wie auch das TM – im Hinblick auf das Bestehen von Schadensersatzansprüchen bei Markenverletzung. So kann in den USA der Markeninhaber bei einer Markenverletzung nur dann Schadensersatz verlangen, wenn der Verletzende von dem bestehenden Markenschutz Kenntnis hatte.

Verwendung von ® und TM in Deutschland

Auch hierzulande werden Firmennamen und Marken regelmäßig mit dem ®-Symbol oder dem Zusatz TM versehen, um so auf einen (vermeintlich) bestehenden Markenschutz hinzuweisen. Vorteilhaft oder gar erforderlich ist dies – anders als in den USA – nicht. Das Bestehen von Schadensersatzansprüchen bei Markenverletzung setzt nicht voraus, dass der Markeninhaber auf einen bestehenden Markenschutz hingewiesen hat und der Verletzende um einen solchen Schutz wusste.

Sollen die Zusätze dennoch verwendet werden, gilt es einige Details zu beachten um zu vermeiden, dass es zu einem Wettbewerbsverstoß kommt, der von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden kostenpflichtig abgemahnt und gerichtlich verfolgt werden kann. Ein solcher Verstoß kommt nämlich immer dann in Betracht, wenn über den Markenschutz als solchen oder den Umfang getäuscht wird.

Keine irreführende Verwendung des ®-Symbols

Ist die Marke im Register eingetragen (und nicht nur angemeldet), kann auf den bestehenden Markenschutz mit dem ®-Symbol hingewiesen werden. Es empfiehlt sich, die Marke dann auch so zu benutzen, wie sie im Register eingetragen ist. Erlischt der Schutz, z. B. weil die Marke nicht verlängert wurde, muss das ® entfernt werden.

Ferner sollte der Hinweis auf den Markenschutz auch nur die Markenbestandteile erfassen, die als Marke geschützt sind. Ist bei einer Kombinationsmarke, z. B. Unternehmensname + Produktname, nur der Unternehmensname als Marke eingetragen, darf das ®-Symbol nicht hinter dem Produktnamen angebracht werden, sondern nur hinter dem Unternehmensnamen. Gleiches gilt bei einer Wort-/Bildmarke, wenn nur für einen der Bestandteile Markenschutz besteht.

Sofern mittels der mit dem ®-Symbol gekennzeichneten Marke für bestimmte Waren und Dienstleistungen geworben wird, muss sich der Markenschutz auch tatsächlich auf diese Waren und Dienstleistungen erstrecken.

Wird in Werbematerialien oder auf einer Internetseite mit dem ®-Symbol auf einen Markenschutz hingewiesen und besteht ein solcher Schutz nicht überall dort, wo Materialien verfügbar sind bzw. die Internetseite abrufbar ist, stellt sich auch in diesen Ländern die Frage nach einem möglichen Wettbewerbsverstoß. In diesen Fällen ist es empfehlenswert, z. B. mittels eines *-Textes darauf hinzuweisen, dass ein Markenschutz nicht überall, sondern nur in bestimmten Ländern besteht, um so eine Irreführung bei dem angesprochenen Verkehr zu vermeiden.

Keine irreführende Verwendung des TM-Symbols

Keine einheitliche Rechtsprechung in Deutschland besteht im Hinblick auf die Nutzung des TM-Symbols.

Von einigen Gerichten wird das TM-Symbol dem ®-Symbol gleichgestellt und eine Nutzung nur dann als zulässig angesehen, wenn die Marke im Register eingetragen ist. Andere Gerichte halten die Nutzung für eine zwar bereits angemeldete, aber noch nicht eingetragene Marke für zulässig.

In einer Entscheidung aus 2013 hat das Kammergericht in Berlin festgestellt, dass der deutschsprachige Verkehr, soweit ihm das TM-Symbol überhaupt bekannt ist, die Verwendung dieses Symbols in Deutschland dahingehend verstehen würde, dass die so gekennzeichnete Marke angemeldet, aber noch nicht im Register eingetragen wurde. Folglich würde bei Verwendung des TM-Symbols im Zusammenhang mit einer bloß angemeldeten Marke eine Irreführung und damit auch ein Wettbewerbsverstoß ausscheiden.

Um Haftungsrisiken zu vermeiden und solange die Frage nach der zulässigen Verwendung des TM-Symbols noch nicht abschließend durch den Bundesgerichtshof entschieden wurde, raten wir von einer Verwendung des Zeichens im Zusammenhang mit noch nicht eingetragenen Marken ab.

Fazit

Die Verwendung der ®- und TM-Symbole ist – anders als z. B. in den USA – nicht erforderlich, aber üblich und unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässig. Letztlich gilt als einfache Faustregel, dass mit dem Einsatz der Symbole kein Mehr an Markenschutz suggeriert werden darf, als tatsächlich besteht.

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